Wahl der Kirchenverwaltung

 25. November 2018
Ergebnisse der Wahl der Kirchenverwaltung
in St.Albert             in St. Georg

18. November 2018
Kirchenverwaltungswahlen für die Wahlperiode 2019-2024

am 25.11.2018,
spätestens am
2.12.2018

  1.  

Am ersten Sonntag, wenn alle Gewählten eine Erklärung über die Annahme oder Ablehnung der Wahl abgegeben haben, spätestens jedoch am zweiten Sonntag nach dem Wahltag ist das Wahlergebnis durch Verkündigung und/oder Anschlag bekannt zu geben und nach Ablauf der Einspruchsfrist oder nach Vorliegen der Einspruchsentscheidung des Wahlausschusses dem Bischöflichen Ordinariat mitzuteilen.

§ 9 Abs. 4
§ 9 Abs. 5

eine Woche nach Bekanntgabe

  1.  

Das Ergebnis der Wahl kann von jedem Wahlberechtigten innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe durch Einspruch beim Pfarramt angefochten werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss.

§ 10 Abs. 1

25.10.2018
hier zur: Wahlliste zur KV-Wahl in St.Albert (pdf)
und offizielle Wahlbekanntmachung zur KV Wahl in St.Albert (pdf)
hier zur: Wahlliste zur KV-Wahl in St.Georg (pdf)
und offizielle Wahlbekanntmachung zur KV Wahl in St.Georg (pdf)
Briefwahlunterlagen können bis 16.11.2018 im Pfarrbüro beantragt werden.
21.10.2018
Die jeweiligen Wahllisten und die Bekanntmachung über die
Wahlen finden Sie ab sofort in den Schaukästen in St. Albert und St. Georg. Einsprüche gegen die
Wählbarkeit der in den Wahllisten genannten Personen sind innerhalb von 7 Tagen nach
Beginn des Aushangs beim Wahlausschuss bzw. Pfarramt geltend zu machen. Allen, die
bereit sind zu kandidieren, danken wir herzlich und bitten alle Wahlberechtigten um eine
rege Wahlbeteiligung.
29.09.2018:
Wir rufen alle Gemeindemitglieder auf, als Kandidat oder Kandidatin mitzuwirken oder geeignete Personen vorzuschlagen. Die Wahlvorschläge können bis 15. Oktober eingereicht werden. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre. Zu den Mitgliedern der Kirchenverwaltung können Personen gewählt werden, die der römisch-katholischen Kirche angehören, ihren Hauptwohnsitz in unserer Pfarrei haben, kirchensteuerpflichtig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bitte nutzen Sie für Ihre Vorschläge die entsprechenden Formulare, die in den Kirchen aufliegen. Die Formulare werfen Sie bitte in die Briefkästen der Pfarrbüros in StA oder StG.
19.07.2018
Am Mittwoch, 18. Juli 2018 fand die konstituierende Sitzung der Wahlausschüsse St.A und St.G statt.
Als Vorsitzender wurde für St.Georg Herr Holger Hundeseder, als Stellvertreter Herr Claus-Michael Stenger und als Schriftführer Herr Dr. Wilhelm Demharter gewählt. Weitere Mitglieder sind: Herr Oliver Rosenberger und Herr Pfarrer Markus Mikus kraft seines Amtes.
Für St.A wurde als Vorsitzende Frau Andrea Wirsz, als Stellvertreter Herr Philipp Ziller und als Schriftführerin Frau Ruth Killermann-Häberle gewählt. Weitere Mitglieder sind: Herr Tobias Huber und Herr Pfarrer Markus Mikus kraft seines Amtes.
Die Wahlausschüsse werden Sie rechtzeitig über die Möglichkeit des Kandidatenvorschlags, Termine und weitere Wahlmodalitäten informieren.

Für weitere Informationen zu Wahltermin, Vorbereitung und Durchführung der Wahl, sowie Antworten auf häufige Fragen dürfen wir Sie auf die Seite des Bistums weiterleiten.