
Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Pfarrer als Vorstand und den gewählten Mitgliedern.
Sie wählt aus ihrer Mitte einen Kirchenpfleger. Dessen Aufgabe besteht aus der Kassen- und Rechnungsführung des Kirchenstiftungsvermögens und den dazugehörigen Aufgabengebieten, die sich je nach Art und Größe der Pfarrei sowie nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden.
Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach nach Art. 11 Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO) und Art. 7 Satzung für die gemeindlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-)Diözesen (GStVS)
Mitglieder der Kirchenverwaltungen St.Albert und St.Georg (Stand:19.12.2018) |
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Kirchenverwaltung St. Albert | Kirchenverwaltung St. Georg |
Ruth Killermann-Häberle (Kirchenpflegerin, Finanzen und Rechnungswesen der Kirchenstiftung) Tobias Huber (Kindergartenverwalter, Finanzen und Rechnungswesen der Kindertagesstätte St. Albert) Armin Mayr (Bauwesen, Stellvertreter von Herrn Reimann in der Kath. Gesamtkirchengemeinde Augsburg) Andreas Reimann (Vertreter der KV St. Albert in der Kath. Gesamtkirchengemeinde Augsburg) Sarah Rottenegger (Schriftführerin) Christian Sechser (Bauwesen, stellv. Schriftführer) Wolfgang Ullmann (Vertreter des Pfarrgemeinderates mit beratender Stimme) | Holger Hundseder (Kirchenpfleger, Rechnungswesen und Vertreter der KV St. Georg in der Kath. Gesamtkirchengemeinde Augsburg) Michael Fritsch (Bauwesen, Ansprechpartner für Anliegen der Pfründestiftung) Jutta Goßner (Schriftführerin) Zdenko Mijolovic (Finanzen und Bankwesen) Johannes Pflügel (Bauwesen, Ansprechpartner für Ortstermine mit Firmen) Claus-Michael Stenger (Bauwesen, Stellvertreter von Herrn Hundseder in der Kath. Gesamtkirchengemeinde Augsburg) Dr. Wilhelm Demharter (Vertreter des Pfarrgemeinderates mit beratender Stimme) |
Mitglieder der Kirchenverwaltungen St.Albert und St.Georg (bis Dez. 2018) |
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Ruth Killermann-Häberle Martina Baumeister Alois Kusterer Oliver Walter Harald Wiedemann Andreas Reimann Wolfgang Ullmann Tobias Huber(seit 16.02.2016) | Diakon Helmut Bill |
Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO)
Eine „Grundqualifikation“ für die Mitarbeit in der Kirchenverwaltung ist das Interesse am Leben der Gemeinde und die Bereitschaft, dieses aus dem Glauben heraus mit zu gestalten. Die Kirchenverwaltung ist in den sechs Jahren ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig. – Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet über den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.
Zu Ihren Aufgaben gehören im einzelnen u.a.:
*Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
*Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort (u.a. für Jugendarbeit, Erwachsenenbildung)
*Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und ggf. die Kindertageseinrichtungen
*Trägervertretung für ggf. Kindertageseinrichtungen
*Verantwortung für den Gebäudebestand
*Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen
entnommen nach: https://www.erzbistum-muenchen.de
Die Kirchenverwaltung ist also verantwortlich für die finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Rahmenbedingungen einer Pfarrei, Kuratie oder Filiale.