30.11.2024
Pfarrkirche St. Albert, Leisenmahd 7,
Pfarrkirche St. Georg, Bgm.-Widmeier-Str.8,
86179 Augsburg
Chronik St.Albert
Chronik St. Georg
* Vermeldungen:
→vom 24.11.2024
→vom 30.11.2024
* Gottesdienste:
→ aktuell in der PG (HIER Info zu den geänderten Gottesdienstorten in StG wg. der Renovierung)
→ aktuell in Haunstetten
→ aktuell in der Diözese
→ Übersicht über gemeinsame Gottesdienste der PG (an diesen Tagen fällt abwechselnd der Vormittagsgottesdienst in einer der Kirchen aus – nächster: 01.12.2024)
* Pfarrzeitung der PG Advent 2024 (mit Korrektur) und Veranstaltungen bis Ostern 2025
* Anmeldung Nikolausbesuch bis 04.12.2024 !
*** Alle kommenden Veranstaltungen → hier, auch für Kinder und Jugendliche (und/oder auf Jugend)
* Die Muttergotteskapelle ist für Gottesdienste wieder geöffnet. Mehr hier
* Alle Pfarrkirchen sind ohne Einschränkungen zum persönlichen Gebet geöffnet.
Für dringende seelsorgliche Angelegenheiten steht Ihnen immer ein Priester zur Verfügung! Die Telefonnummer erfahren Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten über den Anrufbeantworter des Pfarrbüros. Pfarramt für beide Pfarreien: Dudenstrasse 4, 86179 Augsburg, Tel: 0821/6 5 0 7 5 8 0, Mail: pg.haunstetten(at)bistum-augsburg.de Der Anrufbeantworter wird regelmäßig abgehört.
# Die Wahlergebnisse der Wahlen zur Kirchenverwaltung HIER
# Übersicht Versicherungsschutz ehrenamtlicher Mitarbeiter
* ISK: Institutionelles Schutz-Konzept der PG
* Angebote für pastorale Grunddienste des Bistums Augsburg
* Zur Katholischen Erwachsenenbildung (KEB)
* Neugründung Jugendchor (pdf hier)
* Messen, Andachten, Gebetsimpulse in Deutschland und weltweit. TV, Radio, Internet , sowie die Seelsorgeangebote im Bistum
* Hausgottesdienste zum jeweiligen Sonntag
– Credo: „Eine Infektion des Guten auslösen“ „Einfach (online) gemeinsam beten“
– Keine Coronaeinschränkungen in unseren Kirchen
Bei „Links“ werden Sie u,U, auf eine andere Webseite, z.B. Bistum Augsburg, Bayer.Staatsministerium etc. weitergeleitet. Trotz sorgfältiger Zusammenstellung und dauernder Recherche gelten einzig und allein die offiziellen Mitteilungen des Bistum, der Staatsregierung, der PG usw. auf deren Internetseiten oder schriftlichen Vermeldungen!