Osternachtanmeldung

Weiter unten: Informationen Auszug aus einer Mail des Herrn Generalvikars vom 23.03.2021, 17.14 Uhr, redaktionell bearbeitet von E.Goßner.

Die Feier der Osternacht in St. Albert ist ausgebucht!

    Anmeldung für die Christmetten 2021 in St. Georg oder St. Albert ist beendet!
    ♦ Ihre Anmeldung muss vom Pfarrbüro per E-Mail und Sitzplatznummer rückbestätigt werden!
    ♦ Erst diese BestätigungsMail vom Pfarrbüro mit Sitzplatznummer berechtigt zum Eintritt. Bitte BestätigungsMail ausdrucken und mitbringen.
    ♦ Eine freie Platzwahl ist leider nicht möglich!
    ♦ Es gelten die dann herrschenden Schutzbestimmungen. (Derzeit u.a. Maskenpflicht, FFP2 auch am Platz.)

    ALLE Felder sind Pflichtfelder!

    Auch wenn bei privaten Feiern und in der Öffentlichkeit andere Regeln gelten sollten, so gilt in der Kirche auch an den Feiertagen die Regel: zusammen sitzen dürfen NUR Personen aus EINEM Haushalt! Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit!

    Bitte wählen Sie die gewünschte Messe (drop-down-menue).


    Sie versichern ausdrücklich, dass alle von Ihnen angemeldeten Personen zusammen mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
    Kinder unter 12 Jahren müssen nicht als "Person" angegeben werden. BITTE aber unten die Anzahl der Kinder unter 12 Jahren angeben.

    Am gewählten Gottesdienst möchten teilnehmen:
    - - - - - - - - - - Person 1: - - ich selbst
    und optional: Person 2
    und optional: Person 3
    und optional: Person 4
    uns optional: Person 5

    Zur Sicherheit: Bitte nochmal Ihre E-Mail eintippen!

    Kinder unter 12 Jahren:
    Ihre Anmerkungen:

    Bitte alle drei folgenden Punkte bestätigen:


    Bei Fragen kontaktieren Sie das Pfarrbüro bitte telefonisch!

    ———————————————————-

    Nach § 26 der 12.BayIfSMV gilt ab dem 24.03.2021 in Augsburg eine Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr. Daher ergibt sich zum heutigen Stand: Osternacht in St.Albert beginnt um 19.30 Uhr, die Auferstehungsfeier in St. Georg beginnt um 06.00 Uhr.
    Bitte beachten Sie auch, dass die Kreisverwaltungsbehörden nach § 28 Abs. 1 der 12.BayIfSMV regionale über die o.g. Maßnahmen hinausgehende Anordnungen treffen können. Bisher sind keine bekannt. Informieren Sie sich bitte für die jeweils geltenden zusätzlichen Maßnahmen unmittelbar bei Stadt Augsburg
    Derzeit gilt, wie unter 2.1.1 „Maßnahmen“ des bayerischen Ministerrates vom 23.03.2021 formuliert ist: „Die Religionsgemeinschaften werden dazu aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen.“
    D.h. wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die geplanten Gottesdienste in der Heiligen Woche unter Berücksichtigung der Ausgangssperre trotz einer Inzidenz von über 100 und trotz der dringenden Bitte um Onlinefeiern wie geplant stattfinden. Wir werden Sie so gut wie möglich weiter auf dem Laufenden halten. Eine flächendeckende Absage von Gottesdiensten in der Heiligen Woche hält das Bistum Augsburg derzeit für nicht angezeigt.