Gottesdienstregeln der PG

Bitte zu den neuesten Gottesdienstregeln (Stand 24.12.2023) hier informieren!

Hier zu der aktuellen Gottesdiensten

AB HIER EHEMALIGE GOTTESDIENSTREGELN (Archiv)

Weiterhin verboten!
Verboten ist die Teilnahme für Gläubige mit Allgemeinsymptomen (Husten, Halsweh, Schnupfen, Fieber oder ähnlichem – Gilt auch für Geimpfte / Genesene !).
Wenn nicht anders angegeben unterliegen Besucher in unseren Gottesdiensten nicht der 2G oder 3G Regel.
Verboten ist die Teilnahme für Gläubige, die in den letzten zwei Wochen vor dem Gottesdienst Kontakt zu Covid Patienten oder Covid Verdächtigen hatten, und natürlich für alle in Quarantäne stehende Personen
Bitte halten Sie sich an die Absandsregel!
Eine Altersbegrenzung zum Gottesdienst besteht nicht!

Maskenpflicht auch am Platz! — Immer über 1,5 Meter Abstand – Der Friedensgruß kann nur durch Blick, keinesfalls durch Handreichung oder Umarmung erfolgen. – Bringen Sie Ihr eigenes Gotteslob mit! – Zum Kommunionempfang kommt der Kommunionspender zu Ihnen an Ihren Sitzplatz. – Gemeindegesang ist zulässig.

Nur der Haupteingang ist geöffnet. Die Laufwege sind in Form von „Einbahnstrassen“ geregelt. Die Kirche dürfen Sie nach dem Gottesdienst ebenfalls nur auf Weisung der Ordner verlassen!

Gottesdienstregeln seit 21.01.2021 in der Übersicht,
– Anmeldung („Platzkarte“)zu den meisten Gottesdiensten (Sonntagsgottesdienst, Vorabendmesse, Stationengottesdienste usw. ) weiter notwendig!
– Gemeinsam sitzen dürfen NUR Angehörige aus EINEM Hausstand, auch bei Freiluftgottesdiensten! (Prozessionen, Kreuzwege im Freien sind verboten)
– Im gesamten Kirchenraum, für alle Kirchenbesucher, auch am Altar, alle Ordner, Ministranten, in der Sakristei, am Sitzplatz usw. : Maskenpflicht! 
FFP2 Masken sind Pflicht! Keine (selbstgenähten) Alltagsmasken, keine mediznisch-chirurgischen Masken (die blauen Masken), keine Schals, keine „face-shields“. (Kinder unter 6 Jahren: Keine Maskenpflicht; Kinder unter 14 Jahren: es genügt eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung)
– Wir bitte Sie auch außerhalb der Kirche, im Freien, die Maske zu tragen.
– In der Kirche dürfen die Besucher nur mit FFP2 Maske (06.06.2021) singen!
—– Nicht zugelassen sind Personen mit Erkältungszeichen, Personen ohne Maske, derzeit infizierte Personen, Personen in Quarantäne und Personen die in den letzten zwei Wochen Kontakt zu infizierten Personen hatten.
(Es gilt die oben stehende Langfassung des Bistums!)


* Ohne Anmeldung („Platzkarte“) werden Sie wegen der strengen Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter auch in der Kirche) vom Ordnungsdienst zurückgewiesen! Ein „spontaner“ Gottesdienstbesuch ist NUR bei eventuellen Restplätzen möglich!
* „Platzkarten“ liegen jeweils ab Donnerstag 12.00 Uhr für die Gottesdienste des kommenden Samstags/Sonntags in der jeweiligen Kirche auf. Besondere Zutrittsregelungen an Feiertagen.
* Eine Platzkarte pro Haushalt. Ehepaare / Familien benötigen nur eine Platzkarte (bis maximal 5 Personen, dann zwei Platzkarten).
* Die Platzkarten sind NUR für den gewählten Gottesdienst zu der darauf angegebenen Zeit gültig! Die Plätze werden vor dem Gottesdienst zugewiesen. Eine freie Platzwahl ist nicht möglich!
* Die Plätze sind sehr begrenzt. Bischof Bertram entbindet daher alle Gläubigen bis auf weiteres weiterhin von der Sonntagspflicht.

Die Werktagsgottesdienste können Sie ohne „Platzkarte“ besuchen. Jedoch gelten alle sonstigen genannten Regeln in gleicher Weise. Auch ein Ordnungsdienst besteht! Bei ungewöhnlich zahlreichem Besuch, müssen wir den Zutritt beschränken. Sie müssen am Eingang Ihre Kontaktdaten angeben.

Der Ordnungsdienst achtet darauf, und setzt es durch, dass vor und nach dem Gottesdienst sowie in der Kirche keine Gesprächsgruppen entgegen den geltenden Hygieneregeln zusammenstehen und dass die Abstandsregeln (1,5 Meter) und die FFP2 Maskenpflicht überall gewahrt sind.
BITTE erleichtern Sie diese unangenehme Aufgabe des Ordnungsdienstes durch Einhaltung der Regeln!

Anmerkung: Bitte bedenken Sie, dass diese Regeln uns vorgegeben wurden und durch die Pfarreiengemeinschaft umgesetzt werden mussten. Im einzelnen: 1) das Schutzkonzepte-bayer(Erz-)Diözesen 2) die Diözesanen Ausführungsbestimmungen zum Schutzkonzept 3) den Brief des Apostolischen Administrators zur Wiederzulassung von Gottesdiensten und nicht zuletzt 4) die Anordnungen der Bayerischen Staatsregierung durch die 11.BayIfSMV
** Auch wir hätten uns gerne das Eine oder Andere für Sie und die Verantwortlichen anders erhofft und gerne erspart, bitten Sie aber herzlich sich über die verbliebenen Möglichkeiten zu freuen.

Im Klinikum Süd wie in allen Krankenhäusern und Altersheimen sowie in der Muttergotteskapelle können bis auf Weiters keine Gottesdienste oder Andachten mehr gefeiert werden
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